Bitte beachten Sie, dass alle Angaben bzgl. Einreisebestimmungen und Passerfordernissen in den jeweiligen Reisebeschreibungen ausschließlich für deutsche Staatsangehörige gelten.
Da sich Einreisebestimmungen für Angehörige anderer Staaten ggf. auch kurzfristig ändern können bitten wir um Verständnis dafür, dass wir hierzu keine verbindlichen Auskünfte erteilen können. Angehörige anderer Staaten und Staatenlose erkundigen sich daher bitte bei der zuständigen Botschaft bzw. dem zuständigen Konsulat.
Wir verweisen hierzu auch auf Punkt 17 unserer Allgemeinen Reisebedingungen
Minderjährige, die ohne Sorgeberechtigte reisen
Bitte beachten Sie, dass bzgl. Minderjährigen, die ohne Begleitung der Erziehungsberechtigten reisen, je nach Reiseland Sonderbestimmungen gelten können. In der Regel ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten konkret für die aktuelle Reise erforderlich. Wichtig zu beachten ist, dass in der Regel z.B. beide Eltern unterschreiben müssen sofern beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben.
Reisevollmacht als Download:
Vollmacht in deutscher Sprache
Vollmacht in englischer Sprache
Achtung: Einige Länder verlangen die Einverständniserklärung auch in beglaubigter Form oder schreiben die Nutzung eigener Formulare vor. Ebenso wird oft eine Übersetzung in die Landessprache verlangt, in einigen Ländern reicht eine englische Übersetzung aus. Wir empfehlen Ihnen sich unbedingt rechtzeitig beim zuständigen Konsulat zu erkundigen.
Weitere aktuelle Informationen zu Einreisebestimmungen finden Sie auch auf der
Webseite des auswärtigen Amtes