Ihr Wohl und Ihre Gesundheit stehen für uns an oberster Stelle. Wir möchten, dass Sie sich auf Ihren Urlaub – die schönste Zeit des Jahres – freuen können. Daher setzen wir auf die 2G-Regel und sichern Ihnen flexible Reisebedingungen zu.
Reibungslose Durchführung unserer Reisen dank 2G

2G-Modell auf allen Reisen
Bereits seit einigen Monaten setzen wir bewusst auf das 2G-Modell als zusätzliche Sichereitsmßnahme auf allen angebotenen Bus-, Flug- und Schiffsreisen. Sämtliche Reisen (Ausnahme: Eigenanreise) bieten wir ausschließlich für vollständig gegen COVID-19 geimpfte oder vollständig genesene Gäste an (betrifft alle Gäste ab 18 Jahren bei Reiseantritt).
Dadurch möchten wir Klarheit und Transparenz für Sie schaffen. Erst wenn Gesundheit und maximale Sicherheit aller Reisenden gewährleistet ist, kann ein unbeschwertes Reisegefühl aufkommen.
Reiseplanung - aber sicher!
Fragen und Antworten zur erweiterten Sorglos-Buchen-Garantie
Warum bietet Leitner Reisen ausschließlich Reisen für vollständig Geimpfte und Genesene an?
Leitner Reisen verfolgt die nationale und internationale COVID-19 Impfschutz-Entwicklung sehr aufmerksam und freut sich, dass der Impffortschritt weiter voranschreitet. Wir verzeichnen bei unseren Gästen eine sehr hohe Impfquote. Auch die Mitarbeiter von Leitner Reisen sind inzwischen fast durchgängig geimpft. Für die weiterführende Reisesicherheit ist dies eine sehr positive Entwicklung, die bereits international in den Bestimmungen von den Reiseländern aufgegriffen wird. Um bereits konkret bestehende und absehbare behördliche Impfvorgaben für unsere Gäste in den von uns angebotenen Reiseländern zu entsprechen, haben wir uns für eine zusätzliche Sicherheitsmaßnahme entschieden: Seit Oktober 2021 bieten wir alle unsere Reisen ausschließlich für vollständig gegen COVID-19 geimpfte und bereits genesene Gäste an (betrifft alle Gäste ab 18 Jahren bei Reiseantritt, Eigenanreisen ausgenommen).
Was bedeutet vollständiger Impfschutz?
Der Nachweis einer vollständigen Impfung gegen COVID-19 ist bei Reiseantritt vorzulegen und muss entweder elektronisch oder in Papierform ersichtlich sein, muss aber in jedem Fall einen QR-Code enthalten. Dieser QR-Code ist bei Einreise in bestimmte Reiseländer erforderlich und im Impfzentrum, in ausgewählten Apotheken oder Arztpraxen erhältlich. Vollständiger Impfschutz ist gegeben, wenn die Zweitimpfung weniger als 6 bzw. 9 Monate (je nach Reiseland) zurückliegt oder man als geboostert gilt.
Hinweis: Derzeit gibt es in Deutschland bis zum 30.9.2022 keine zeitliche Beschränkung der Gültigkeit der Zweitimpfung. Daher können Kunden, deren Zweitimpfung länger als 9 Monate zurückliegt, auf Reisen innerhalb Deutschlands und in Reiseländer deren Coronamaßnahmen ausgesetzt wurden auch ohne Booster mitfahren. Dies gilt für alle Reisen bis zum 30.9.2022 ausgenommen bestimmte Schiffsreisen mit Sonderregelungen seitens der Reederei (Informationen dazu erhalten Sie bei Buchung).
Achtung: Wer mit Johnson & Johnson (Janssen) geimpft wurde, benötigt mittlerweile eine zweite Impfung, um als vollständig geimpft zu gelten.
Wann gilt man als geboostert?
Sie gelten als geboostert, wenn mindestens eine der folgenden Kategorien auf Sie zutrifft:
- Geimpft-geimpft-geimpft (ab dem Tag der Auffrischung)
- Geimpft-geimpft-genesen
- Genesen-geimpft-geimpft (genesen + minimal drei Monate + Erstimpfung + Zweitimpfung)
- Geimpft-genesen-geimpft (geimpft + genesen + minimal drei Monate + Zweitimpfung)
- Geimpft mit Johnson & Johnson (geimpft + vier Wochen + Zweitimpfung mit Biontech oder Moderna + drei Monate + Auffrischung mit Biontech oder Moderna)
Was bedeutet Genesenen-Status?
Als genesen gelten Sie, wenn Sie nachweisen können, dass Sie während des gesamten gebuchten Reisezeitraums (es geht nicht um den Buchungszeitpunkt) innerhalb der letzten 3 bzw. 6 Monate (je nach Reiseland) positiv mittels PCR-Test, auf SARS-CoV-2 getestet wurden und das Testergebnis während des gesamten gebuchten Reisezeitraums mindestens 28 Tage zurückliegt.
Beachten Sie bitte: Wenn Ihr Testdatum zu irgendeinem Zeitpunkt während des gebuchten Reisezeitraums länger als 3 bzw. 6 Monate (je nach Reiseland) oder kürzer als 28 Tage zurückliegt, gelten Sie nicht als genesene Person.
Ein Nachweis muss in Form des Gesundheitspasses entweder elektronisch oder in Papierform vor Reiseantritt vorgelegt werden und muss in jedem Fall einen QR-Code enthalten. Dieser QR-Code ist bei Einreise in bestimmte Reiseländer erforderlich und im Impfzentrum, in ausgewählten Apotheken oder Arztpraxen erhältlich.
Müssen mitreisende Kinder über einen vollständigen Impfschutz oder Nachweis einer Genesung verfügen?
Die 2G-Regelung gilt bei Reisen mit Leitner Reisen für Personen ab 18 Jahren.
Bedeutet dies dann weitere Lockerungen auf den Reisen mit Leitner Reisen?
Unser Anspruch ist es immer, für unsere Gäste eine sichere und genussvolle Reise zu gestalten. Wenn wir im Rahmen der für den Reisezeitraum geltenden Vorgaben das Angebot während Ihrer Reise (z.B. Maskenpflicht im Bus o. Ä.) ausweiten können, sind wir bestrebt, dies umzusetzen. Dies richtet sich immer aktuell nach den geltenden Vorgaben im individuellen Reiseland und spiegelt sich im Hygienekonzept wider.
Welche weiteren Hygiene- und Präventivmaßnahmen gelten zusätzlich zur Impfung?
Unsere Reisen werden im Rahmen eines Hygienekonzeptes durchgeführt, welches die jeweiligen, zum aktuellen Reisezeitpunkt geltenden lokalen und internationalen Vorgaben umsetzt und Grundlage für die Umsetzung Ihrer Reise ist. Im Rahmen dieses Konzeptes ist bei Reiseantritt ein entsprechendes Zertifikat über den vollständigen Impfschutz oder Genesung vorzulegen.
Je nach Reiseland können die Vorgaben variieren und sich auch kurzfristig ändern, z.B. bei Altersgrenzen oder Fristen in Bezug auf Impfvorgaben. Aktuelle Informationen erhalten unsere Gäste rechtzeitig vor Reiseantritt.
Hier finden Sie alle ausführlichen Informationen unseres Hygienekonzepts: Zum Leitner Hygienekonzept