
Einfuhr von Produkten tierischen Ursprungs
Bitte beachten Sie: Es besteht die Gefahr, dass Tierseuchen in die Europäische Union (EU) eingeschleppt werden. Deshalb gibt es strenge Vorschriften für die Einfuhr bestimmter tierischer Erzeugnisse in die EU. Diese Vorschriften gelten allerdings nicht für die Ein- und Ausfuhr tierischer Erzeugnisse in die/aus den 27 EU-Mitgliedstaaten sowie für die Einfuhr tierischer Erzeugnisse aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz.
Betroffen sind Produkte tierischen Ursprungs zum persönlichen Verbrauch, wie z.B. Fleisch, Milch und daraus hergestellten Erzeugnissen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur EU-Verordnung.