Es ist in der Regel kein Problem Ihre Hilfsmittel mitzunehmen.
Bei Busreisen gilt:
Die Mitnahme von Krücken ist möglich. Einen zusammenklappbaren Rollator bzw. Rollstuhl können Sie in der Regel mitnehmen. Genaue Maße geben Sie bitte bei Buchung an. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, selbstständig in den Bus ein- und auszusteigen, wäre eine Begleitperson in Ihrem Sinne, die mit dem Umgang des Rollstuhls vertraut ist und Ihnen beim Ein- uns Aussteigen in den Bus behilflich sein kann. Aus rechtlichen Gründen ist es dem Busfahrer nicht gestattet, Ihnen beim Ein- und Ausstieg in den Bus zu helfen.
Die Mitnahme eines Schlafapnoe-Gerätes ohne Sauerstoff ist ohne vorherige Anmeldung möglich.Bei Schlafapnoe-Geräten mit transportablen Einheiten gasförmigen Sauerstoffes ist der Transport von medizinisch notwendigem Sauerstoff auf ein maximales Fassungsvermögen von 2 Litern (200 bar) begrenzt. Der Behälter darf nicht größer als 55 x 40 x 20 cm sein. Die Beförderung von größeren Vorratsbehältern (zum Umfüllen) mit flüssigem Sauerstoff ist leider nicht möglich.
Bei Flugreisen gilt:
Die Mitnahme von Krücken ist in der Regel möglich. Rollatoren und Rollstühle können ebenfalls mitgenommen werden. Oftmals ist eine Anmeldung von Sondergepäck nötig, um beim Check-In am Flughafen keine Probleme zu bekommen. Hier können Sie das Anmeldeformular für Sondergepäck herunterladen. Sollten Sie obige Hilfsmittel auf Ihrer Reise benötigen, geben Sie diese bitte unbedingt bei Ihrer Buchung an. Aus rechtlichen Gründen ist es dem Busfahrer nicht gestattet Ihnen beim Ein- und Ausstieg in den Bus behilflich zu sein. Für die Mitnahme von Schlafapnoe-Geräten ohne Sauerstoff im Handgepäck gelten folgende Regelungen:
- Flug mit TUIfly, Condor, Emirates, SATA International, Iceland Air und Air Malta: schriftliche Anmeldung bis 14 Werktage vor Abreise bei Leitner Reisen
- Flug mit Lufthansa: Ohne Anmeldung bis max. 6 kg bei maximal 20 x 40 x 55 cm (H x B x T)
- Falls das Gepäck schwerer und/oder größer ist, ist eine schriftliche Anmeldung über Leitner Reisen notwendig.
- Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihr Handgepäck inkl. des Beatmungsgerätes das Maximalgewicht nicht überschreiten darf.
Bei der Mitnahme von Insulinspritzen müssen Sie am Flughafen beim Check-in-Schalter bzw. für die Sicherheitskontrolle ein ärztliches Attest in englischer Sprache und den Diabetikerausweis vorlegen. Das Attest muss u.a. auch Angaben enthalten über
- Art und Menge der Spritzen
- für welchen Zeitraum diese benötigt werden
Wenden Sie sich bitte an Ihren behandelnden Arzt!
Bei Fluss-bzw. Hochseekreuzfahrten gilt:
Nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt zu unseren Kreuzfahrtexperten auf unter der Telefonnummer 09176/9860-622.
Für alle Reisen gilt in Bezug auf Ihre benötigten Medikamente:
- Führen Sie maximal die Menge des eigenen Bedarfs mit.
- Transportieren Sie die Medikament ausschließlich in der Originalverpackung inklusive des Beipackzettels.
- Führen Sie zu jeder Zeit eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Anwendung der Medikamente in englischer Sprache mit sich.
- Wenn Sie auf bestimmte Medikamente zwingend angewiesen sind, informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Reisebeginn bei der zuständigen Vertretung Ihres Ziellandes über die genauen Regelungen zur Mitnahme/Einfuhr von Medikamenten.